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   LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11   

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https://dejure.org/2011,22910
LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11 (https://dejure.org/2011,22910)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11 (https://dejure.org/2011,22910)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 9 TaBV 130/11 (https://dejure.org/2011,22910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 Abs 6 SGB 9, § 19 BetrVG, § 20 Abs 3 SchwbWO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses; Schwerbehindertenvertretung; Wahlgeheimnis; Wahlumschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlgeheimnis; Wahlumschläge; Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die nicht ganz geheime Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung das Wahlgeheimnis zu wahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11

    Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch das Fehlen von Wahlumschlägen ist vielmehr denkbar (ebenso LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris).

    Eine Beeinflussung von Wählern, die ihr Wahlverhalten an diese "nicht ganz" geheime Wahl (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris) anpassen, ist möglich.

  • LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

    Zum Teil wird in der Rechtsprechung angenommen, Stimmzettel, die ohne Wahlumschlag eingeworfen würden, seien von Vornherein ungültig (so LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    Das Wahlgeheimnis ist auch nach Abschluss der Stimmabgabe geschützt (BAG Beschluss vom 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 5 = Juris).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    Der mit "es sei denn" eingeleitete Halbsatz in § 19 Abs. 1 BetrVG hat zum Ziel, Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl ausreichen zu lassen, wenn durch einen solchen Verstoß das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflusst werden konnte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - EzA § 16 BetrVG 1972 Nr. 6).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    Der mit "es sei denn" eingeleitete Halbsatz in § 19 Abs. 1 BetrVG hat zum Ziel, Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl ausreichen zu lassen, wenn durch einen solchen Verstoß das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflusst werden konnte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - EzA § 16 BetrVG 1972 Nr. 6).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    Es handelt sich hierbei um zwei voneinander unabhängige Wahlen, die getrennt angefochten werden können (BAG Beschluss vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 91/07 - Juris).
  • LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07

    Möglichkeit der Rücknahme der beim Wahlvorstand eingereichten Vorschlagsliste

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Stimmabgabe bei angeordneter Briefwahl;

    Auszug aus LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
    2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der

    Auch wenn es sich wegen des Wahlgeheimnisses nicht aufklären lässt, ob und ggf. wie viele Arbeitnehmer wegen der fehlenden Verwendung von Wahlumschlägen damit gerechnet haben, dass die Wahlleitung davon Kenntnis nehmen kann, wie sie gewählt haben, ist nicht auszuschließen, dass Arbeitnehmer ihr Wahlverhalten angepasst haben (so auch LAG Hessen, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 9 TaBV 130/11 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12

    Anfechtung - Anfechtungsfrist - Rechtsbeschwerde -

    Diese Regelungen dienen der Gewährleistung der Grundsätze der geheimen Wahl (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 1. Dez. 2011 - 9 TaBV 130/11 Juris-; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug.
  • LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14
    Bei einer Verletzung des Wahlgeheimnisses dadurch, dass nicht die in der Wahlordnung obligatorisch vorgeschriebenen Wahlumschläge verwendet wurden, sondern die Stimmzettel nur gefaltet in die Urne bzw. in einen Karton gelegt wurden, hat das Beschwerdegericht lediglich einen Anfechtungsgrund bejaht (Hess. LAG Beschluss vom 14. März 2013 - 9 TaBV 223/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 9 TaBV 130/11 - Juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 21 BV 640/18
    Dies folgt bereits aus dem von der Beteiligten vorgebrachten Anfechtungsgrund der Verkennung des Betriebsbegriffes, der sowohl für die Wahl der Vertrauensperson als auch für die Wahl der Stellvertreter einheitlich gewertet werden muss (vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 21. März 2018, 7 ABR 29/16, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 01. Dezember 2011, 9 TaBV 130/11, juris).
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